Zum Inhalt springen

Unsere Geschichte

Gut 90 Jahre lang war das, was diese Website anbietet, verboten. Nicht schwierig, nicht unerwünscht – verboten und bußgeldbewehrt. Wie aus einer Idee des Jahres 2015 Deutschlands erste Tax Law Clinic wurde, ist eine Geschichte über zwei erfolglose Instanzenzüge, einen Verein, der eigens gegründet wurde, um etwas Unerlaubtes zu tun, und ein Verbot, das auf das Jahr 1935 zurückgeht.

Ein Richter zeigt sich selbst an

Die Vorgeschichte beginnt in Braunschweig. Dr. Helmut Kramer, Richter am Oberlandesgericht Braunschweig und im Ruhestand, vertritt zwei junge Männer, die den Wehr- und den Ersatzdienst verweigert haben (sog. Totalverweigerer) – unentgeltlich und ohne die Erlaubnis, die das damalige Rechtsberatungsgesetz dafür verlangte. Mitten im Verfahren zeigt er sich selbst an. Er habe die beiden vertreten, gibt er zu Protokoll, wie in zahlreichen anderen Fällen auch.

Das Amtsgericht verurteilt ihn zu 600 DM Geldbuße, das Oberlandesgericht bestätigt dies. Erst das Bundesverfassungsgericht gibt ihm 2004 recht: Ein berufserfahrener Jurist, der unentgeltlich hilft, dürfe nicht ohne Weiteres unter das Verbot fallen. Die Entscheidungen gehen als „lex Kramer“ in die Rechtsgeschichte ein (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 29. Juli 2004 – 1 BvR 737/00 –, BVerfGK 3, 348; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 16. Februar 2006 – 2 BvR 951/04 –, BVerfGK 7, 312).

In der Folge reagiert der Gesetzgeber im Jahr 2007. Mit Wirkung zum 01. Juli 2008 löst das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) das Rechtsberatungsgesetz ab. Der § 6 RDG erlaubt seitdem die unentgeltliche Rechtsberatung ausdrücklich – vorausgesetzt, sie erfolgt durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter deren Anleitung. Die Gesetzesbegründung spricht dabei ungewöhnlich deutlich über die Herkunft der alten Regelung: Das umfassende Verbot sei 1935 geschaffen worden, um die damals vom Anwaltsberuf ausgeschlossenen Personen, vor allem die zahlreichen jüdischen Rechtsanwälte, von jeder rechtlichen Betätigung fernzuhalten. Verbraucherschutz habe es nie gerechtfertigt (BT-Drucks. 16/3655, S. 39).

In den Jahren danach entstehen an fast allen juristischen Fakultäten Law Clinics: studentische Rechtsberatung unter Anleitung von Berufsträgern. An der Leibniz Universität Hannover gibt es seit 2010 die Legal Clinic für miet- und arbeitsrechtliche Fragen, seit 2015 die Refugee Law Clinic. Anderswo beraten Studierende zum Sozialrecht, zu Menschenrechten, zu Start-ups, sogar zum Strafrecht (dachverband-srb.de/law-clinics). Den Grundstein für diese erfolgreiche Ausprägung bürgerschaftlichen Engagements legte Dr. Helmut Kramer (ausführliche Darstellung in: Kramer, Der lange Weg zur altruistischen Rechtsberatung, in: Keß (Hrsg.), FS Steuerrecht für Hannover!, S. 50 – Open-Access-Link).

Überall erlaubt, nur im Steuerrecht nicht

Für das Steuerrecht gilt das Rechtsdienstleistungsgesetz nicht (§ 1 Abs. 3 RDG). Hier hatte das Steuerberatungsgesetz eigene Regeln, und die blieben, was sie waren: Hilfeleistung in Steuersachen durfte geschäftsmäßig nur leisten, wer dazu befugt ist – Steuerberaterinnen, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüferinnen. Ausdrücklich ohne Unterschied für haupt- oder nebenberufliche, entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit. Ausgenommen war allein die Hilfe für nahe Angehörige i.S.d. § 15 der Abgabenordnung (AO).

Wer als Studentin einem Kommilitonen bei der Steuererklärung half, beging damit eine Ordnungswidrigkeit. Ein Verein, der so etwas organisiert, riskierte zusätzlich seine Gemeinnützigkeit. Dieselbe Person durfte einen Bekannten im Erbrecht beraten, aber nicht bei der Erbschaftsteuererklärung zum selben Sachverhalt.

Der Grund für diese Ungleichbehandlung ist (mutmaßlich) kein rechtspolitischer, sondern ein organisatorischer: Für das Rechtsdienstleistungsgesetz war das Justizministerium zuständig, für das Steuerberatungsgesetz das Finanzministerium. Bei der Reform 2008 verzichtete man auf die Abstimmung zwischen beiden Häusern. So blieb im Steuerrecht ein Rechtszustand erhalten, den alle anderen Rechtsgebiete längst hinter sich gelassen hatten. Noch im Jahr 2013 lehnt der Petitionsausschuss des Bundestages eine entsprechende Angleichung ab (Beschluss des Petitionsausschusses vom 15. Mai 2013, Prot.-Nr. 17/86). Erst durch den unermüdlichen Kampf des Vereins zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover e.V. (VFS Hannover) und seiner Mitstreiter setzt sich die Erkenntnis durch, dass das wertungswidersprüchliche Verbot nicht zu rechtfertigen ist (siehe etwa BR-Drucks. 361/23, S. 27; BT-Drucks. 20/8669, S. 28; BT-Drucks. 21/4550, S. 35; BR-Drucks. 40/26, S. 35; breit unterstützte Stellungnahme des Tax Law Clinic Cologne e.V. i.G. und des VFS Hannover).

Eine Idee von 2015

2015 gründen Studierende gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Beratung, Verwaltung, Gerichten und Unternehmen den Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover e.V., kurz VFS Hannover. Sein Anliegen: dem Steuerrecht in der Ausbildung das Gewicht geben, das ihm in der Praxis längst zukommt. Studienfahrten, Symposien, Kanzleibesuche, Ausbildung – und von Anfang an das Ziel einer Tax Law Clinic. Viele der Anliegen konnte der Verein bereits realisieren (Schneider/König/Stein/Blum, Steuerrecht für Hannover! – Ein Rückblick auf ein Jahrzehnt VFS Hannover, in: Keß (Hrsg.), FS Steuerrecht für Hannover!, S. 25 – Open-Access-Link).

Die Tax Law Clinic muss jedoch noch lange warten. Die Resonanz ist aber von Anfang an groß. Zum ersten Treffen über die Umsetzung kommen bereits mehr als dreißig Studierende. Das Konzept steht schnell und hat sich bis heute kaum geändert: Beraten wird in Zweierteams, idealerweise mit einer Person, die bereits Vorkenntnisse mitbringt – aus einer Ausbildung in der Finanzverwaltung etwa oder als Steuerfachangestellte. Alle Mitwirkenden durchlaufen vorher einen Einführungskurs. Die Anleitung übernehmen Rechtsanwältinnen und Steuerberater. Beraten wird nur, was überschaubar ist.

Denn Fragen gibt es genug: Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben, wenn ich neben der Stelle am Lehrstuhl noch auf der Messe gejobbt habe? Bekomme ich die einbehaltene Lohnsteuer zurück? Kann ich die Kosten meines Studiums geltend machen? Wer sich eine Steuerberatung nicht leisten kann, bleibt mit solchen Fragen allein – und verzichtet im Zweifel auf geldwerte steuerliche Rechte, die ihm zustehen.

Der Weg durch die Gerichte

Im Juni 2018 stellt der Verein seine Pläne öffentlich vor. Zu Gast ist Dr. Helmut Kramer, damals 88 Jahre alt, und berichtet von seinem eigenen Kampf gegen das Verbot der altruistischen Rechtsberatung.

Kurz darauf zeigt der Verein dem Finanzamt Hannover-Nord an, dass er eine Tax Law Clinic einrichten wolle, und bittet um eine Erlaubnis – hilfsweise um eine ausdrückliche Untersagung. Die Untersagung wäre ein Verwaltungsakt gewesen und hätte den Weg zu den Gerichten geöffnet. Das Finanzamt teilt mit, die Clinic sei unzulässig, und stellt Untersagung, Zurückweisung und Bußgeldverfahren in Aussicht. Einen anfechtbaren Bescheid erlässt es nicht: Dafür müsse die Tätigkeit erst einmal ausgeübt werden.

Es bleibt die vorbeugende Feststellungsklage vor dem Niedersächsischen Finanzgericht. Sie wird im Juli 2019 als unzulässig abgewiesen, ohne dass das Gericht die eigentliche Rechtsfrage berührt. Der Verein hätte, so das Urteil, die Clinic zuerst betreiben und sich anschließend gegen die zu erwartenden Maßnahmen wehren müssen. Der Bundesfinanzhof bestätigt das im September 2020: Die Durchführung sei trotz drohenden Bußgeldes zumutbar.

Damit legen die Finanzgerichte dem Verein nahe, zunächst rechtswidrig zu handeln. Gegen die Folgen – Geldbuße, Verlust der Gemeinnützigkeit – könne man sich ja hinterher wehren. Die sog. Damokles-Rechtsprechung, wonach es unzumutbar ist, fachrechtliche Zweifelsfragen auf der Anklagebank klären zu müssen, brachten die Gerichte nicht zur Anwendung.

Damit bleibt nur die Möglichkeit, tätig zu werden, um Rechtsschutz zu erhalten. Eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, kommt für die Initiatoren aber nicht in Betracht. Sie wählen daher einen anderen Weg. Im Oktober 2021 gründen Mitglieder des VFS Hannover einen zweiten Verein, die Tax Law Clinic Hannover, deren einziger Satzungszweck die Errichtung und der Betrieb genau jener verbotenen Clinic ist. Die beglaubigten Unterlagen gehen mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die mögliche Rechtswidrigkeit des Zwecks an das Registergericht. Wie erwartet verweigert es die Eintragung: Ein Zweck, der gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig. Damit war die Frage, auf die es ankam, endlich Gegenstand eines Verfahrens – denn nichtig ist der Zweck nur, wenn das Verbot selbst verfassungsgemäß ist. Amtsgericht und Oberlandesgericht Celle bleiben bei der Ablehnung, jedoch wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.

Im März 2023 entscheidet der Bundesgerichtshof – gegen die Tax Law Clinic. Ob das Verbot zum Schutz der Ratsuchenden erforderlich sei, bezweifelt er selbst; dafür genüge die Anleitung durch qualifizierte Personen. Gerechtfertigt sei es aber, da es einen verhältnismäßigen Eingriff zum Schutz des Steueraufkommens und der Steuermoral darstelle (BGH, Beschluss vom 28. März 2023 – II ZB 11/22 –, DStRE 2023, 758).

Gegen diese Entscheidung legt der Verein Verfassungsbeschwerde ein. Denn geschützt ist nicht das möglichst hohe, sondern das gesetzmäßige und gleichmäßige Steueraufkommen. Steuern dürfen weder zu hoch noch zu niedrig festgesetzt werden. Wer durch einen Hinweis der Clinic eine richtige Erklärung abgibt, gefährdet das Aufkommen nicht – er sichert es. Denn nur so werden die Ratsuchenden in die Lage versetzt, ihre gesetzmäßigen Rechte wahrzunehmen und Pflichten zu erfüllen. Andernfalls blieben ihnen hierzu nur Blog-Beiträge oder der Einsatz von LLM. Auch die Steuermoral wird gefördert, wenn der Zugang zum Recht nicht von ausreichenden finanziellen Mitteln abhängt. Über die Verfassungsbeschwerde wird bis zur erfolgten Legalisierung nicht entschieden (eine ausführliche Darstellung der Verfahren und der rechtlichen Erwägungen findet sich in: Sindermann/Schröder/Röhrbein, Der lange Weg zum Recht – Die Tax Law Clinic auf dem langen Pfad durch die Instanzen, in: Keß (Hrsg.), FS Steuerrecht für Hannover!, S. 59 – Open-Access-Link).

Der Weg durch die Gesetzgebung

Neben den Verfahren lief die Überzeugungsarbeit: an anderen Universitäten, bei Verbänden, in der Politik, in den Ministerien. Sie war am Ende erfolgreicher als der Rechtsweg.

Im Juli 2022 legt das Bundesfinanzministerium einen Diskussionsentwurf zum Steuerberatungsgesetz vor – ohne ein Wort zu Law Clinics. Der Verein antwortet im September mit einer ausführlichen Stellungnahme, die 26 Steuerrechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler mittragen. Sie wirkt. Der Referentenentwurf vom Mai 2023 sieht die Legalisierung vor, der Regierungsentwurf vom August und Oktober 2023 ebenso (BR-Drucks. 361/23; BT-Drucks. 20/8669); in Kraft treten sollte die Regelung am 1. Mai 2024. In der Anhörung des Finanzausschusses im Dezember 2023 gibt es über die Fraktionsgrenzen hinweg Zustimmung, auch von der Bundesrechtsanwaltskammer und vom Deutschen Steuerberaterverband. Auch der VFS Hannover sowie die Tax Law Clinic Cologne sind als Sachverständige im Finanzausschuss vertreten.

Doch dann kommt das Gesetz nicht. Im Februar und im März 2024 werden zweite und dritte Lesung von der Tagesordnung abgesetzt – nicht wegen der Law Clinics, sondern wegen eines Streits über die Befugnisse von Bilanzbuchhaltern. Im November 2024 zerbricht die Koalition, im Dezember wird der Bundestag aufgelöst, und mit ihm fällt der Entwurf dem Grundsatz der Diskontinuität zum Opfer.

2025 beginnt alles von vorn. Das Bundesfinanzministerium legt den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vor; der Verein nimmt im September dazu Stellung. Als sich das Verfahren erneut an einer fremden Streitfrage festfährt, bittet er den Bundestag im November, die Regelung zu den Tax Law Clinics aus dem stockenden Entwurf herauszulösen. Im April 2026 stimmt der Bundestag zu, im Mai versagt der Bundesrat die Zustimmung – diesmal wegen einer geplanten Entlastungsprämie. Am 11. und 12. Juni 2026 beschließen Bundestag und Bundesrat den überarbeiteten Entwurf. Am 29. Juni 2026 folgt die Ausfertigung des Gesetzes und am 02. Juli 2026 die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2026, Nr. 197). Mit dem Inkrafttreten am 01. September 2026 sieht das Steuerberatungsgesetz einen Erlaubnistatbestand für die altruistische Rechtsberatung im Steuerrecht vor, wie das Rechtsdienstleistungsgesetz für die Rechtsberatung im Allgemeinen bereits 18 Jahre zuvor, nachdem es zuvor in beiden Bereichen seit 1935 verboten war.

Seit dem 1. September 2026

Seit dem 1. September 2026 gilt § 6 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 des Steuerberatungsgesetzes in neuer Fassung. Unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen ist danach auch außerhalb des engsten Familienkreises (§ 15 AO) erlaubt, wenn sie durch eine besonders qualifizierte Person oder unter deren Anleitung erbracht wird.

Elf Jahre nach der Gründung des VFS Hannover kann die Tax Law Clinic ihre Arbeit aufnehmen. Was das für Ratsuchende und für Studierende bedeutet, steht auf den folgenden Seiten.

Im Überblick

  1. 1935

    Das Verbot der unentgeltlichen Rechtsberatung entsteht. Im Steuerberatungsrecht überdauert es alle späteren Reformen.

  2. 2004

    Das Bundesverfassungsgericht entscheidet zugunsten von Dr. Helmut Kramer.

  3. 2008

    § 6 RDG erlaubt die unentgeltliche Rechtsberatung – in allen Rechtsgebieten außer dem Steuerrecht.

  4. 2015

    Der VFS Hannover wird gegründet. Die Tax Law Clinic ist von Anfang an Teil des Vorhabens.

  5. Juni 2018

    Auftaktveranstaltung mit Dr. Helmut Kramer, Anzeige beim Finanzamt Hannover-Nord.

  6. Juli 2019

    Das Niedersächsische Finanzgericht weist die Feststellungsklage als unzulässig ab.

  7. September 2020

    Der Bundesfinanzhof weist die Nichtzulassungsbeschwerde zurück.

  8. Oktober 2021

    Gründung des Vereins Tax Law Clinic Hannover – mit dem (verbotenen) Zweck des Betriebs einer Tax Law Clinic als einzigem Satzungszweck. Es wird die Eintragung im Vereinsregister sowie die Feststellung der Gemeinnützigkeit beantragt.

  9. März 2022

    Das Oberlandesgericht Celle weist die Beschwerde gegen die abgelehnte Eintragung ins Vereinsregister zurück. Dagegen wird Rechtsbeschwerde eingelegt.

  10. September 2022

    Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums, mitgetragen von 26 Hochschullehrenden.

  11. März 2023 (zugestellt im Mai)

    Der Bundesgerichtshof weist die Rechtsbeschwerde zurück. Dagegen wird Verfassungsbeschwerde eingelegt.

  12. Mai 2023

    Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen sieht erstmals die Legalisierung von Tax Law Clinics vor.

  13. Oktober 2023

    Der Regierungsentwurf sieht die Legalisierung vor; im Dezember folgt die Anhörung im Finanzausschuss.

  14. Februar 2024

    Die Lesungen werden abgesetzt – wegen einer Streitfrage, die mit Law Clinics nichts zu tun hat.

  15. Dezember 2024

    Der Bundestag wird aufgelöst. Die Legislatur endet am 25. März 2025. Das Gesetzgebungsverfahren endet aufgrund des Grundsatzes der Diskontinuität.

  16. 2025

    Neuer Anlauf mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, begleitet von zwei Stellungnahmen.

  17. Juni 2026

    Bundestag und Bundesrat beschließen das Gesetz.

  18. 1. September 2026

    Die Neuregelung gilt. Tax Law Clinics dürfen ihre Arbeit aufnehmen.

Zum Weiterlesen

Die Geschichte ist an mehreren Stellen ausführlicher aufgeschrieben worden, überwiegend von Beteiligten:

  • Deckenbrock/Keß/Münch/Sendke, Tax Law Clinics als Ausbildungskonzept, StuW 2023, 270.
  • Sindermann/Schröder/Röhrbein, Der lange Weg zum Recht – Die Tax Law Clinic auf dem langen Pfad durch die Instanzen, in: Keß (Hrsg.), FS Steuerrecht für Hannover!, S. 59 – Open-Access-Link
  • Deckenbrock/Münch, Die (vorerst) gescheiterte Neuregelung der Tax Law Clinic im Steuerberatungsgesetz, in: Keß (Hrsg.), FS Steuerrecht für Hannover!, S. 85 – Open-Access-Link
  • Keß/Sindermann, Deutschlands erste Tax Law Clinic in Hannover – bald endlich legal?, Hannover Law Review 2023, S. 234.
  • Schröder/Sindermann, Deutschlands erste Tax Law Clinic – Über die Chancen für die Zukunft der Steuerberatung und deren Hürden, Rethinking Tax 2022, S. 31
  • Günther/Grupe, Tax Law Clinic: unzulässige Steuerberatung durch Studierende?, NWB 2019, S. 2954
  • Stellungnahme des VFS Hannover für den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages vom 6. Dezember 2023.
  • Der VFS Hannover über die Tax Law Clinic – die Seite des Vereins, auf der das Vorhaben über die Jahre dokumentiert wurde.

Unterstützen Sie die Tax Law Clinic

Die Arbeit der Clinic wird ehrenamtlich geleistet. Spenden finanzieren die Ausbildung der Beratenden, Fachliteratur und den laufenden Betrieb der Sprechstunde.