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Unsere Geschichte

Elf Jahre lang war das, was diese Website anbietet, verboten. Nicht schwierig, nicht unerwünscht – verboten. Wie aus einer Idee des Jahres 2015 Deutschlands erste Tax Law Clinic wurde, ist eine Geschichte über zwei verlorene Instanzenzüge, einen Verein, der eigens gegründet wurde, um etwas Unerlaubtes zu tun, und eine Vorschrift aus dem Jahr 1935.

Ein Richter zeigt sich selbst an

Die Vorgeschichte beginnt in Braunschweig. Helmut Kramer, Richter am Oberlandesgericht und im Ruhestand, vertritt zwei junge Männer, die den Wehr- und den Ersatzdienst verweigert haben – unentgeltlich und ohne die Erlaubnis, die das damalige Rechtsberatungsgesetz dafür verlangte. Mitten im Verfahren zeigt er sich selbst an. Er habe die beiden vertreten, gibt er zu Protokoll, wie in zahlreichen anderen Fällen auch.

Das Amtsgericht verurteilt ihn zu 600 DM Geldbuße, das Oberlandesgericht bestätigt. Erst das Bundesverfassungsgericht gibt ihm 2004 recht: Ein berufserfahrener Jurist, der unentgeltlich hilft, dürfe nicht ohne Weiteres unter das Verbot fallen. Die Entscheidungen gehen als „lex Kramer“ in die Literatur ein.

2008 zieht der Gesetzgeber nach. Das Rechtsdienstleistungsgesetz löst das Rechtsberatungsgesetz ab, und § 6 RDG erlaubt die unentgeltliche Rechtsberatung ausdrücklich – vorausgesetzt, sie erfolgt durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter deren Anleitung. Die Gesetzesbegründung spricht dabei ungewöhnlich deutlich über die Herkunft der alten Regelung: Das umfassende Verbot sei 1935 geschaffen worden, um die damals vom Anwaltsberuf ausgeschlossenen Personen, vor allem die zahlreichen jüdischen Rechtsanwälte, von jeder rechtlichen Betätigung fernzuhalten. Verbraucherschutz habe es nie gerechtfertigt.

In den Jahren danach entstehen an fast allen juristischen Fakultäten Law Clinics: studentische Rechtsberatung unter Anleitung von Berufsträgern. An der Leibniz Universität Hannover gibt es seit 2010 die Legal Clinic für miet- und arbeitsrechtliche Fragen, seit 2015 die Refugee Law Clinic. Anderswo beraten Studierende zum Sozialrecht, zu Menschenrechten, zu Start-ups, sogar zum Strafrecht.

Überall erlaubt, nur im Steuerrecht nicht

Für das Steuerrecht gilt das Rechtsdienstleistungsgesetz nicht. Hier hatte das Steuerberatungsgesetz eigene Regeln, und die blieben, was sie waren: Hilfeleistung in Steuersachen durfte geschäftsmäßig nur leisten, wer dazu befugt ist – Steuerberaterinnen, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüferinnen. Ausdrücklich ohne Unterschied für haupt- oder nebenberufliche, entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit. Ausgenommen war allein die Hilfe für nahe Angehörige.

Wer als Studentin einem Kommilitonen bei der Steuererklärung half, beging damit eine Ordnungswidrigkeit. Ein Verein, der so etwas organisiert, riskierte zusätzlich seine Gemeinnützigkeit. Dieselbe Person durfte einen Bekannten im Erbrecht beraten, aber nicht bei der Erbschaftsteuererklärung zum selben Sachverhalt.

Der Grund für diese Ungleichbehandlung ist kein rechtspolitischer, sondern ein organisatorischer: Für das Rechtsdienstleistungsgesetz war das Justizministerium zuständig, für das Steuerberatungsgesetz das Finanzministerium. Bei der Reform 2008 verzichtete man auf die Abstimmung zwischen beiden Häusern. So blieb im Steuerrecht ein Rechtszustand erhalten, den alle anderen Rechtsgebiete längst hinter sich gelassen hatten.

Eine Idee von 2015

2015 gründen Studierende gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Beratung, Verwaltung, Gerichten und Unternehmen den Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover, kurz VFS Hannover. Sein Anliegen: dem Steuerrecht in der Ausbildung das Gewicht geben, das ihm in der Praxis längst zukommt. Studienfahrten, Symposien, Kanzleibesuche – und von Anfang an die Tax Law Clinic.

Die Resonanz ist groß. Zum ersten Treffen über die Umsetzung kommen mehr als dreißig Studierende. Das Konzept steht schnell und hat sich bis heute kaum geändert: Beraten wird in Zweierteams, idealerweise mit einer Person, die bereits Vorkenntnisse mitbringt – aus einer Ausbildung in der Finanzverwaltung etwa oder als Steuerfachangestellte. Alle Mitwirkenden durchlaufen vorher einen Einführungskurs. Die Anleitung übernehmen Rechtsanwältinnen und Steuerberater. Beraten wird nur, was überschaubar ist.

Denn Fragen gibt es genug: Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben, wenn ich neben der Stelle am Lehrstuhl noch auf der Messe gejobbt habe? Bekomme ich die einbehaltene Lohnsteuer zurück? Kann ich die Kosten meines Studiums geltend machen? Wer sich eine Steuerberatung nicht leisten kann, bleibt mit solchen Fragen allein – und verzichtet im Zweifel auf Geld, das ihm zusteht.

Der Weg durch die Gerichte

Im Juni 2018 stellt der Verein seine Pläne öffentlich vor. Zu Gast ist Helmut Kramer, damals 88 Jahre alt, und berichtet von seinem eigenen Kampf gegen das Verbot der altruistischen Rechtsberatung.

Kurz darauf zeigt der Verein dem Finanzamt Hannover-Nord an, dass er eine Tax Law Clinic einrichten wolle, und bittet um eine Erlaubnis – hilfsweise um eine ausdrückliche Untersagung. Die Untersagung wäre ein Verwaltungsakt gewesen und hätte den Weg zu den Gerichten geöffnet. Das Finanzamt teilt mit, die Clinic sei unzulässig, und stellt Untersagung, Zurückweisung und Bußgeldverfahren in Aussicht. Einen anfechtbaren Bescheid erlässt es nicht: Dafür müsse die Tätigkeit erst einmal ausgeübt werden.

Es bleibt die vorbeugende Feststellungsklage vor dem Niedersächsischen Finanzgericht. Sie wird im Juli 2019 als unzulässig abgewiesen, ohne dass das Gericht die eigentliche Rechtsfrage berührt. Der Verein hätte, so das Urteil, die Clinic zuerst betreiben und sich anschließend gegen die zu erwartenden Maßnahmen wehren müssen. Der Bundesfinanzhof bestätigt das im September 2020: Die Durchführung sei trotz drohenden Bußgeldes zumutbar.

Damit legen die Finanzgerichte dem Verein nahe, zunächst rechtswidrig zu handeln. Gegen die Folgen – Geldbuße, Verlust der Gemeinnützigkeit – könne man sich ja hinterher wehren. Dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unzumutbar ist, fachrechtliche Zweifelsfragen auf der Anklagebank klären zu müssen, bleibt unerwähnt.

Der Verein wählt einen anderen Weg. Im Oktober 2021 gründen seine Mitglieder einen zweiten Verein, die Tax Law Clinic Hannover, deren einziger Satzungszweck die Errichtung und der Betrieb genau jener verbotenen Clinic ist. Die beglaubigten Unterlagen gehen mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die mögliche Rechtswidrigkeit des Zwecks an das Registergericht. Wie erwartet verweigert es die Eintragung: Ein Zweck, der gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig. Damit war die Frage, auf die es ankam, endlich Gegenstand eines Verfahrens – denn nichtig ist der Zweck nur, wenn das Verbot selbst verfassungsgemäß ist. Amtsgericht und Oberlandesgericht Celle bleiben bei der Ablehnung, lassen aber die Rechtsbeschwerde zu.

Im März 2023 entscheidet der Bundesgerichtshof – gegen die Clinic. Ob das Verbot zum Schutz der Ratsuchenden erforderlich sei, bezweifelt er selbst; dafür genüge die Anleitung durch qualifizierte Personen. Es schütze aber auch das Steueraufkommen, und viele kleine Fälle könnten sich summieren.

Gegen diese Entscheidung legt der Verein Verfassungsbeschwerde ein. Denn geschützt ist nicht das möglichst hohe, sondern das gesetzmäßige und gleichmäßige Steueraufkommen. Steuern dürfen weder zu hoch noch zu niedrig festgesetzt werden. Wer durch einen Hinweis der Clinic eine richtige Erklärung abgibt, gefährdet das Aufkommen nicht – er sichert es. Für Einlegung und Begründung bleibt ein Monat ohne Möglichkeit der Verlängerung; der Schriftsatz geht am letzten Tag der Frist per Boten nach Karlsruhe, weil das Bundesverfassungsgericht das einzige deutsche Gericht ohne elektronischen Rechtsverkehr ist.

Der Weg durch die Gesetzgebung

Neben den Verfahren lief die Überzeugungsarbeit: an anderen Universitäten, bei Verbänden, in der Politik, in den Ministerien. Sie war am Ende erfolgreicher als der Rechtsweg.

Im Juli 2022 legt das Bundesfinanzministerium einen Diskussionsentwurf zum Steuerberatungsgesetz vor – ohne ein Wort zu Law Clinics. Der Verein antwortet im September mit einer ausführlichen Stellungnahme, die 26 Steuerrechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler mittragen. Sie wirkt. Der Referentenentwurf vom April 2023 sieht die Legalisierung vor, der Regierungsentwurf vom Oktober 2023 ebenso; in Kraft treten sollte die Regelung am 1. Mai 2024. In der Anhörung des Finanzausschusses im Dezember 2023 gibt es über die Fraktionsgrenzen hinweg Zustimmung, auch von der Bundesrechtsanwaltskammer und vom Deutschen Steuerberaterverband.

Dann kommt das Gesetz nicht. Im Februar und im März 2024 werden zweite und dritte Lesung von der Tagesordnung abgesetzt – nicht wegen der Law Clinics, sondern wegen eines Streits über die Befugnisse von Bilanzbuchhaltern. Im November 2024 zerbricht die Koalition, der Bundestag wird aufgelöst, und mit ihm fällt der Entwurf dem Grundsatz der Diskontinuität zum Opfer.

2025 beginnt alles von vorn. Das Bundesfinanzministerium legt den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vor; der Verein nimmt im September dazu Stellung. Als sich das Verfahren erneut an einer fremden Streitfrage festfährt, bittet er den Bundestag im November, die Regelung zu den Tax Law Clinics aus dem stockenden Entwurf herauszulösen. Im April 2026 stimmt der Bundestag zu, im Mai versagt der Bundesrat die Zustimmung – diesmal wegen einer geplanten Entlastungsprämie. Am 11. und 12. Juni 2026 beschließen Bundestag und Bundesrat den überarbeiteten Entwurf.

Seit dem 1. September 2026

Seit dem 1. September 2026 gilt § 6 Abs. 2 des Steuerberatungsgesetzes in neuer Fassung. Unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen ist danach auch außerhalb des engsten Familienkreises erlaubt, wenn sie durch eine besonders qualifizierte Person oder unter deren Anleitung erbracht wird. Was im Rechtsdienstleistungsgesetz seit 2008 steht, gilt damit auch im Steuerrecht.

Elf Jahre nach der Gründung des VFS Hannover kann die Tax Law Clinic ihre Arbeit aufnehmen. Was das für Ratsuchende und für Studierende bedeutet, steht auf den folgenden Seiten.

Im Überblick

  1. 1935

    Das Verbot der unentgeltlichen Rechtsberatung entsteht. Im Steuerberatungsgesetz überdauert es alle späteren Reformen.

  2. 2004

    Das Bundesverfassungsgericht entscheidet zugunsten von Helmut Kramer.

  3. 2008

    § 6 RDG erlaubt die unentgeltliche Rechtsberatung – in allen Rechtsgebieten außer dem Steuerrecht.

  4. 2015

    Der VFS Hannover wird gegründet. Die Tax Law Clinic ist von Anfang an Teil des Vorhabens.

  5. Juni 2018

    Auftaktveranstaltung mit Helmut Kramer, Anzeige beim Finanzamt Hannover-Nord.

  6. Juli 2019

    Das Niedersächsische Finanzgericht weist die Feststellungsklage als unzulässig ab.

  7. September 2020

    Der Bundesfinanzhof weist die Nichtzulassungsbeschwerde zurück.

  8. Oktober 2021

    Gründung des Vereins Tax Law Clinic Hannover – mit dem verbotenen Zweck als einzigem Satzungszweck.

  9. September 2022

    Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums, mitgetragen von 26 Hochschullehrenden.

  10. März 2023

    Der Bundesgerichtshof weist die Rechtsbeschwerde zurück. Dagegen wird Verfassungsbeschwerde eingelegt.

  11. Oktober 2023

    Der Regierungsentwurf sieht die Legalisierung vor; im Dezember folgt die Anhörung im Finanzausschuss.

  12. Februar 2024

    Die Lesungen werden abgesetzt – wegen einer Streitfrage, die mit Law Clinics nichts zu tun hat.

  13. November 2024

    Der Bundestag wird aufgelöst. Der Entwurf verfällt.

  14. 2025

    Neuer Anlauf mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, begleitet von zwei Stellungnahmen.

  15. Juni 2026

    Bundestag und Bundesrat beschließen das Gesetz.

  16. 1. September 2026

    Die Neuregelung gilt. Die Clinic darf arbeiten.

Zum Weiterlesen

Die Geschichte ist an mehreren Stellen ausführlicher aufgeschrieben worden, überwiegend von Beteiligten:

  • Deckenbrock/Keß/Münch/Sendke, Tax Law Clinics, StuW 2023, 270.
  • Sindermann/Schröder/Röhrbein, Der lange Weg zum Recht – Die Tax Law Clinic auf dem langen Pfad durch die Instanzen.
  • Deckenbrock/Münch, Die (vorerst) gescheiterte Neuregelung der Tax Law Clinic im Steuerberatungsgesetz.
  • Keß/Sindermann, Deutschlands erste Tax Law Clinic in Hannover – bald endlich legal?, Hannover Law Review 2023.
  • Stellungnahme des VFS Hannover für den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages vom 6. Dezember 2023.
  • Der VFS Hannover über die Tax Law Clinic – die Seite des Vereins, auf der das Vorhaben über die Jahre dokumentiert wurde.

Unterstützen Sie die Tax Law Clinic

Die Arbeit der Clinic wird ehrenamtlich geleistet. Spenden finanzieren die Ausbildung der Beratenden, Fachliteratur und den laufenden Betrieb der Sprechstunde.